RECHTLICHES
Auftragsverarbeitungsvertrag
Standardbedingungen nach Artikel 28 DSGVO, wenn NINAWA personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet.
Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 20261. Rollen und Weisungen
Der Kunde ist Verantwortlicher und NINAWA Auftragsverarbeiter für Daten, die ausschließlich zur vereinbarten Leistung verarbeitet werden. NINAWA handelt nur nach dokumentierten Weisungen, sofern EU- oder belgisches Recht nichts anderes verlangt.
2. Einzelheiten der Verarbeitung
Angebot oder Projektanlage beschreiben Gegenstand, Dauer, Zweck, Datenkategorien und betroffene Personen. Typisch sind Kontakt-, Anfrage-, Buchungs- oder Kontodaten von Kunden.
3. Vertraulichkeit und Sicherheit
Befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. NINAWA nutzt angemessene Maßnahmen wie verschlüsselte Übertragung, Zugriffsbeschränkung, Updates, Backups, Sitzungsschutz und Vorfallverfahren.
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde genehmigt notwendige Anbieter für Hosting, E-Mail, Monitoring und Infrastruktur allgemein. NINAWA verpflichtet sie gleichwertig und informiert über wesentliche Änderungen.
5. Unterstützung
NINAWA unterstützt angemessen bei Betroffenenanfragen, Sicherheit, Bewertung von Verletzungen, Folgenabschätzungen und Behördenkonsultationen unter Berücksichtigung der Leistung und verfügbaren Informationen.
6. Datenschutzverletzungen
NINAWA informiert den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung von Kundendaten und stellt verfügbare Informationen für Bewertung und Meldung bereit.
7. Rückgabe und Löschung
Nach Leistungsende werden Kundendaten nach Weisung zurückgegeben oder gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Isolierte Backups laufen regulär aus.
8. Prüfungen
NINAWA stellt angemessen erforderliche Informationen zum Nachweis der Artikel-28-Konformität bereit und unterstützt verhältnismäßige Prüfungen unter Vertraulichkeit, Sicherheit und angemessener Vorankündigung.
9. Übermittlungen und Vorrang
Übermittlungen außerhalb des EWR benötigen eine rechtmäßige Garantie. Bei Datenschutzwidersprüchen hat dieser Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang.